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Ticketrückgabe

Infos zur
Ticketrückgabe

Infos zur Rückgabe der Tickets:

Die Zeiten verlangen im Moment  Umsicht, Respekt und Demut. Unser Team arbeitet unermüdlich daran, die  kommenden Schritte festzulegen und individuelle Lösungen für betroffene  Veranstaltungen zu finden. Wir stehen nach wie vor mit allen  verantwortlichen Behörden, Institutionen, Ticketanbietern sowie  Künstlern und Managements in engem Austausch. Wir danken Euch für die Geduld und möchten kurz erläutern, was die  Veranstaltungsbranche aktuell umtreibt: Seit dem 20. Mai 2020 ist das  Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im  Veranstaltungsvertragsrecht in Kraft getreten. Veranstalter von Musik-,  Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltungen dürfen Gutscheine  für Corona-bedingte Absagen und Verlegungen an Stelle einer  Gelderstattung ausgeben. Die Gutscheinregelung gilt für alle  Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden.  Veranstalter und Kultureinrichtungen sind aktuell mit einer Vielzahl von  Rückforderungen konfrontiert, zeitgleich fallen nahezu alle Umsätze  weg. Die gesamte Branche gerät dadurch zunehmend in Liquiditätsengpässe,  welche nicht nur Auswirkungen auf zukünftiges Kultur- und  Freizeitangebot haben werden, sondern auch auf viele tausende  Arbeitsplätze.

Meine Veranstaltung wurde verlegt. Was nun?
Du hat zwei Möglichkeiten:
1. Ticket behalten und Kultur schützen #AktionTicketBehalten
Behalte bei einer Verlegung dein Ticket für den Nachholtermin der Veranstaltung und feier mit uns, wenn der Konzertbetrieb wieder Fahrt aufnimmt und schütze damit die Kultur in Mainz. Dein Ticket zu behalten ist nebenbei nicht nur die lohnendste, sondern auch die hilfreichste Aktion, wenn ihr der Festival-, Künstler- und Konzertbranche helfen wollt.
2. Rückerstattung des Kaufpreises in Form eines Gutscheins
Du kannst deine Tickets dort zurückgegeben, wo du sie gekauft hast und bekommst dafür einen Wertgutschein in Höhe des jeweiligen Ticketpreises inkl. der Vorverkaufsgebühr ausgestellt, welchen du für fast alle Veranstaltungen von mainzplus CITYMARKETING nutzen kannst (das sind Veranstaltungen des KUZ, Frankfurter Hof, Summer in the City uvm.). Die Ausstellung eines Gutscheins hilft uns in Zukunft überhaupt noch Festivals, Konzerte und Shows veranstalten zu können. Die Ausstellung des Gutscheins läuft über die Vorverkaufsstelle, bei der Ihr die Tickets gekauft habt.
Die Gutscheinregelung gilt für alle Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Am 20. Mai ist das Gesetz in Kraft getreten.

Meine Veranstaltung wurde ersatzlos abgesagt. Was nun?
Du kannst dein Ticket dort zurückgeben, wo du es gekauft hast und wählst zwischen einer Rückerstattung in Form einer Auszahlung oder einem Wertgutschein in Höhe des jeweiligen Ticketpreises inkl. der Vorverkaufsgebühr. Den Wertgutschein kannst du für fast alle Veranstaltungen von mainzplus CITYMARKETING nutzen (das sind Veranstaltungen des KUZ - Kulturzentrum Mainz, dem Frankfurter Hof, Summer in the City uvm.). Die Ausstellung eines Gutscheins hilft uns in Zukunft weiterhin Festivals, Konzerte und Shows veranstalten zu können. Die Ausstellung des Gutscheins läuft über die Vorverkaufsstelle, bei der Du Dein Ticket gekauft hast.
Die Gutscheinregelung gilt für alle Veranstaltungs-Tickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Am 20. Mai ist das Gesetz in Kraft getreten.

Worum geht es bei der Gutscheinlösung konkret?
Der Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinregelung sieht vor, dass alle Käufer von Veranstaltungstickets, die vor dem 8. März 2020 erworben wurden und die Veranstaltung wegen der Coronavirus-Pandemie abgesagt wurde, statt einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein von uns erhalten. Nicht eingelöste Gutscheine werden Ende 2021 ausgezahlt.

Welche Vorteile hat die Gutscheinlösung für dich und uns?
Mit der Gutscheinlösung werden Veranstalter vor drohenden Insolvenzen bewahrt, indem sie den notwendigen Spielraum erhalten, den sie für einen Fortbestand jenseits der Coronavirus-Krise und damit für die Erfüllung der Kundenansprüche benötigen.

Wie lange ist der Gutschein gültig?
Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre gültig. Solltest du deinen Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht (oder nur teilweise) eingelöst haben, kannst du dir den Wert des Gutscheins nach dem  31.12.2021 bei uns, dem Veranstalter, auszahlen lassen.

Summer in the City Magazin

Weitere Informationen über Künstler & Konzerte der Saison 2020
finden Sie auch in unserem Summer in the City Magazin.

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